Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrags.
Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
Die Bernd Voigt Grundbesitz KG ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrags einzuschalten.
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags wird das Honorar fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz.
Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mindestens 3,57 % inkl. MwSt.
Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten notariell geschlossenen Kaufvertrags. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots.
Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der Bernd Voigt Grundbesitz KG mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Die Bernd Voigt Grundbesitz KG ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
Mit der Zurverfügungstellung von Inhalten (z.B. Texte, Bilder und Grafiken), an denen dem Auftraggeber Urheber- oder Nutzungsrechte zustehen, ist die Bernd Voigt Grundbesitz KG für die Dauer der Leistungserbringung berechtigt, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, bereitzuhalten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, auch im Rahmen von Werbemaßnahmen, sie zu diesen Zwecken umzuarbeiten und die Inhalte an Partner der Bernd Voigt Grundbesitz KG zu derselben Nutzung zu übermitteln.
Die im Internetangebot und sämtlichen Printmedien der Bernd Voigt Grundbesitz KG enthaltenen Daten unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Auftraggeber ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.
Die Bernd Voigt Grundbesitz KG erstellt im Rahmen des vertraglich festgelegten Auftrages Fotos vom Objekt.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die beauftragten Leistungen, insbesondere Objektaufnahmen durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen. Für sämtliche erfasste Motive im Rahmen der Objektfotografie (z.B. Personen, Innenräume, Gegenständen, Gebäude) versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der abgebildeten Personen und das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder von Innenräumen, Gegenständen oder Gebäuden besitzt und erklärt sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, haftet die Bernd Voigt Grundbesitz KG nicht.
Der Auftraggeber stellt die Bernd Voigt Grundbesitz KG von jeglicher Haftung frei, wenn die Leistung oder Lieferung durch den Auftragnehmer die Rechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht im Fall der Vorsätzlichkeit oder groben Fahrlässigkeit von Seiten der Bernd Voigt Grundbesitz KG.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Bernd Voigt Grundbesitz KG erstellten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Absatz 1 Ziffer 5 UrhG handelt. Die Bernd Voigt Grundbesitz KG ist Urheber im Sinne des Urheberrechts an allen gelieferten Leistungen. Der Auftraggeber erhält ein ausschließliches Nutzungsrecht. Ihm selbst bleibt die Nutzung vorbehalten. Die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte bedarf der Zustimmung der Bernd Voigt Grundbesitz KG. Jeder Nutzung ist der Urhebervermerk: Foto: Bernd Voigt Grundbesitz KG | www.bv-grundbesitz.de
beizufügen (z.B. am Bild, im Bild, im Impressum)
Die Bernd Voigt Grundbesitz KG ist berechtigt, eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen und Fotos für Eigenwerbung (z.B. Flyer, Broschüren, Anzeigen oder Homepage) zu verwenden. Im Falle einer Beauftragung stimmt der Auftraggeber diesbezüglich ausdrücklich zu. Ein Widerspruch hat vorher und schriftlich zu erfolgen.
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Bernd Voigt Grundbesitz KG.
Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin.