FAQ
Die Nebenkostenabrechnung wird jährlich erstellt – meist innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Sie erhalten diese bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres. Ziel ist, diese bis vor den Sommerferien fertig zu erstellen.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Geschäftszeiten kontaktieren sie bitte den zuständigen Handwerksdienstleister laut Aushang im Hausflur.
Bitte senden sie uns die geänderten Kontaktdaten schriftlich per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Homepage – so stellen wir sicher, dass alle Informationen aktuell bleiben. Wir sind dabei ein Kundenportal zu initiieren, d. h. von da an können sie die Kontaktdaten direkt online ändern.
Damit ihnen schnell geholfen wird, nehmen wir grundsätzlich alle ihr Anliegen entgegen. Ggf. verteilen wir je nach Thema ihr Anliegen bei uns im Hause.
Schäden können sie über unser Kontaktformular auf der Homepage, per E-Mail oder telefonisch melden. Bitte beschreiben sie den Schaden möglichst genau und fügen sie ggf. Fotos bei. Wir sind dabei ein Kundenportal zu initiieren, welches Ihnen die unkomplizierte Schadenmeldung online ermöglicht.
Die Höhe ihrer monatlichen Vorauszahlung entnehmen sie bitte der letzten Hausgeldabrechnung oder dem aktuellen Wirtschaftsplan. Wir sind dabei ein Kundenportal zu initiieren, in welchem die für Sie wichtigen Dokumente wie die Teilungserklärung, den Wirtschaftsplan, die Wohngeldabrechnung und vieles mehr hinterlegt sind.
Die Eigentümerversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Sie erhalten rechtzeitig (mind. 3 Wochen vorher) eine Einladung mit Ort, Zeit und Tagesordnung.
Bitte vereinbaren sie einen Termin zur Einsichtnahme in unserem Büro. In Zukunft können sie unser digitales Eigentümerportal nutzen.
Die Beauftragung dieser Dienstleister erfolgt durch uns als Verwaltung. Die Kontaktdaten finden sie im Aushang oder auf ihrer Abrechnung. Künftig werden Sie diese Informationen auch in unserem Kundenportal finden können.
Die Kostenentwicklung hängt u. a. von Energiepreisen, Ihrem persönlichen Verbrauch und allgemeinen Betriebskosten ab.
Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, müssen von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Reichen sie bitte ihren Beschlussantrag schriftlich ein.
Bitte dokumentieren sie den Vorfall (Datum, Uhrzeit, Art der Störung, beteiligte Personen und Zeugen) und kontaktieren sie uns. Bei akuten Störungen außerhalb unserer Erreichbarkeit kann die Polizei hinzugezogen werden.
Bitte prüfen sie die Teilungserklärung und die Hausordnung. Kurzzeitvermietung kann ausgeschlossen sein und ggf. der Zustimmung der Gemeinschaft bedürfen.
Wartungen erfolgen nach festen Intervallen. Informationen hierzu erhalten sie über den Aushang im Haus oder direkt über unser Büro.
Offene Forderungen werden von uns gemahnt und ggf. rechtlich verfolgt. Die Eigentümergemeinschaft bleibt jedoch für laufende Kosten verantwortlich.
In Milieuschutzgebieten haben Bezirke unter Umständen ein Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen.
Zum Beispiel bei Modernisierungen, baulichen Maßnahmen oder Grundrissveränderungen. Genehmigungen sind hier strenger geregelt.
Berlin hat strenge Regeln für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, vor allem in angespannten Wohnlagen.
Ansprechpartner sind hier die KfW und die IBB, es gibt aber auch spezielle Berliner Förderprogramme.
Diese sind in Berlin stark reglementiert. Eigentümer müssen auf Einhaltung achten.
Ja, insbesondere in Altbauvierteln. Maßnahmen sind häufig genehmigungspflichtig und es gibt Fördermöglichkeiten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
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Nutzen Sie das Kontaktformular, um uns direkt zu kontaktieren.
Kerstin Bahnsen
Geschäftsführende Gesellschafterin
Bernd Voigt Grundbesitz KG
Spichernstraße 15
10777 Berlin
E-Mail: kontakt@bv-grundbesitz.de
Rechnungen schicken Sie bitte an: rechnung@bv-grundbesitz.de
Fristwahrende Schriftsätze müssen in Papierform auf dem Postweg zugesandt werden. Eine elektronische Übermittlung reicht nicht aus.