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FAQ
Hausverwaltung

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FAQ

1. Wann wird die Nebenkostenabrechnung erstellt?

Die Nebenkostenabrechnung wird jährlich erstellt – meist innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Sie erhalten diese bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres. Ziel ist, diese bis vor den Sommerferien fertig zu erstellen.

2. An wen wende ich mich bei einem Notfall (z. B. Wasserschaden)?

In dringenden Fällen außerhalb unserer Geschäftszeiten kontaktieren sie bitte den zuständigen Handwerksdienstleister laut Aushang im Hausflur.

3. Wie kann ich meine Kontaktdaten ändern lassen?

Bitte senden sie uns die geänderten Kontaktdaten schriftlich per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Homepage – so stellen wir sicher, dass alle Informationen aktuell bleiben. Wir sind dabei ein Kundenportal zu initiieren, d. h. von da an können sie die Kontaktdaten direkt online ändern.

4. Wer ist mein Ansprechpartner bei der Hausverwaltung?

Damit ihnen schnell geholfen wird, nehmen wir grundsätzlich alle ihr Anliegen entgegen. Ggf. verteilen wir je nach Thema ihr Anliegen bei uns im Hause.

5. Wie kann ich einen Schaden melden?

Schäden können sie über unser Kontaktformular auf der Homepage, per E-Mail oder telefonisch melden. Bitte beschreiben sie den Schaden möglichst genau und fügen sie ggf. Fotos bei. Wir sind dabei ein Kundenportal zu initiieren, welches Ihnen die unkomplizierte Schadenmeldung online ermöglicht.

6. Wie hoch ist mein Hausgeld / meine Vorauszahlung?

Die Höhe ihrer monatlichen Vorauszahlung entnehmen sie bitte der letzten Hausgeldabrechnung oder dem aktuellen Wirtschaftsplan. Wir sind dabei ein Kundenportal zu initiieren, in welchem die für Sie wichtigen Dokumente wie die Teilungserklärung, den Wirtschaftsplan, die Wohngeldabrechnung und vieles mehr hinterlegt sind.

7. Wann ist die nächste Eigentümerversammlung?

Die Eigentümerversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Sie erhalten rechtzeitig (mind. 3 Wochen vorher) eine Einladung mit Ort, Zeit und Tagesordnung.

8. Wie kann ich Einsicht in Unterlagen (z. B. Teilungserklärung, Abrechnungen) nehmen?

Bitte vereinbaren sie einen Termin zur Einsichtnahme in unserem Büro. In Zukunft können sie unser digitales Eigentümerportal nutzen.

9. Wer kümmert sich um die Reinigung, den Winterdienst oder den Hausmeister?

Die Beauftragung dieser Dienstleister erfolgt durch uns als Verwaltung. Die Kontaktdaten finden sie im Aushang oder auf ihrer Abrechnung. Künftig werden Sie diese Informationen auch in unserem Kundenportal finden können.

10. Warum wurde meine Betriebskostenabrechnung höher als erwartet?

Die Kostenentwicklung hängt u. a. von Energiepreisen, Ihrem persönlichen Verbrauch und allgemeinen Betriebskosten ab.

11. Wie kann ich bauliche Veränderungen beantragen?

Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, müssen von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Reichen sie bitte ihren Beschlussantrag schriftlich ein.

12. Was mache ich bei Ruhestörungen oder Streit mit Nachbarn?

Bitte dokumentieren sie den Vorfall (Datum, Uhrzeit, Art der Störung, beteiligte Personen und Zeugen) und kontaktieren sie uns. Bei akuten Störungen außerhalb unserer Erreichbarkeit kann die Polizei hinzugezogen werden.

13. Kann ich meine Wohnung vermieten (z. B. Airbnb)?

Bitte prüfen sie die Teilungserklärung und die Hausordnung. Kurzzeitvermietung kann ausgeschlossen sein und ggf. der Zustimmung der Gemeinschaft bedürfen.

14. Wann erfolgt die nächste Wartung (z. B. Heizung, Aufzug)?

Wartungen erfolgen nach festen Intervallen. Informationen hierzu erhalten sie über den Aushang im Haus oder direkt über unser Büro.

15. Was passiert, wenn ein Eigentümer seine Beiträge nicht bezahlt?

Offene Forderungen werden von uns gemahnt und ggf. rechtlich verfolgt. Die Eigentümergemeinschaft bleibt jedoch für laufende Kosten verantwortlich.

16. Wie funktioniert das Vorkaufsrecht der Bezirke?

In Milieuschutzgebieten haben Bezirke unter Umständen ein Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen.

17. Welche Besonderheiten gelten in Milieuschutzgebieten?

Zum Beispiel bei Modernisierungen, baulichen Maßnahmen oder Grundrissveränderungen. Genehmigungen sind hier strenger geregelt.

18. Was muss ich bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen beachten?

Berlin hat strenge Regeln für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, vor allem in angespannten Wohnlagen.

19. Gibt es Fördermittel oder Programme für energetische Sanierungen in Berlin?

Ansprechpartner sind hier die KfW und die IBB, es gibt aber auch spezielle Berliner Förderprogramme.

20. Wie gehe ich mit Airbnb-/Kurzzeitvermietungen im Haus um?

Diese sind in Berlin stark reglementiert. Eigentümer müssen auf Einhaltung achten.

21. Gibt es Besonderheiten bei Gebäuden mit Denkmalschutz in Berlin?

Ja, insbesondere in Altbauvierteln. Maßnahmen sind häufig genehmigungspflichtig und es gibt Fördermöglichkeiten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

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Nutzen Sie das Kontaktformular, um uns direkt zu kontaktieren.

Kerstin Bahnsen
Geschäftsführende Gesellschafterin

Bernd Voigt Grundbesitz KG
Spichernstraße 15
10777 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 – 27 57 57 99-0

E-Mail: kontakt@bv-grundbesitz.de

Rechnungen schicken Sie bitte an: rechnung@bv-grundbesitz.de

Fristwahrende Schriftsätze müssen in Papierform auf dem Postweg zugesandt werden. Eine elektronische Übermittlung reicht nicht aus.