Leistungskatalog 2
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Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen
Erfassen aller Stammdaten zum Objekt, zu den Eigentümern und Mietern
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr inkl. Anpassung der Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Erstellung der Wohngeldabrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (z.B. Hausgeldkonten, Rücklagenkonten), Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs und monatl. Lastschriften
Kaufmännisch ordnungsgemäße Buchführung einschließlich Benachrichtigung des Verwaltungsbeirates bei Wohngeld- und Sonderumlagerückständen
Eingangskontrolle der WG-Zahlungen lt. aktuellem Wirtschaftsplan
Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren für rückständige Wohngelder und Abrechnungsfehlbeträge
Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen und Anfertigung der Versammlungsprotokolle sowie die Übersendung der vervielfältigten Niederschriften an die Eigentümer
Umsetzung der von den Eigentümern gefassten Beschlüsse und Führung der Beschlusssammlung
Teilnahme an den Verwaltungsbeiratssitzungen einschließlich Rechnungsprüfung
Überwachen der Dienstleistungsverträge der Gemeinschaft
Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum, Rechnungsprüfung und -anweisung
Regelmäßige Kontrollen am Gemeinschaftseigentum, einschließlich Begehungsprotokoll mit dem Verwaltungsbeirat
Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat in Fragen der Instandsetzung, -haltung und Modernisierung sowie Vergabe von Arbeitsaufträgen
Erstellen eines kurz-, mittel- und langfristigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanes (Fristen- und Kostenplan)
Veranlassen von Reparaturen und Abschluss von Leistungsverträgen bei laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, falls erforderlich die Abmahnung des Leistungsrückständigen
Kontrolle aller regelmäßigen sowie gesondert beauftragten Arbeiten am Objekt
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden, etc.
Bereitstellung eines 24-Stunden-Notdienstes, Erreichbarkeit für Havariefälle
Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Schließanlage für das Gemeinschaftseigentum (gemäß Schließplan)
Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere zusätzliche Leistungen zu erbringen. Die Vergütung ist im Verwaltervertrag zu vereinbaren.
Verwaltung von Wohn-, Geschäftshäusern und gemischt genutzten Häusern
Verwaltung von Sondereigentum
Verwaltung von Gewerbe- und Industrieanlagen