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Leistungskatalog 2

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Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen

Erfassen aller Stammdaten zum Objekt, zu den Eigentümern und Mietern

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr inkl. Anpassung der Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

Erstellung der Wohngeldabrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres

Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (z.B. Hausgeldkonten, Rücklagenkonten), Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs und monatl. Lastschriften

Kaufmännisch ordnungsgemäße Buchführung einschließlich Benachrichtigung des Verwaltungsbeirates bei Wohngeld- und Sonderumlagerückständen

Eingangskontrolle der WG-Zahlungen lt. aktuellem Wirtschaftsplan

Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste

Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren für rückständige Wohngelder und Abrechnungsfehlbeträge

Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen und Anfertigung der Versammlungsprotokolle sowie die Übersendung der vervielfältigten Niederschriften an die Eigentümer

Umsetzung der von den Eigentümern gefassten Beschlüsse und Führung der Beschlusssammlung

Teilnahme an den Verwaltungsbeiratssitzungen einschließlich Rechnungsprüfung

Überwachen der Dienstleistungsverträge der Gemeinschaft

Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum, Rechnungsprüfung und -anweisung

Regelmäßige Kontrollen am Gemeinschaftseigentum, einschließlich Begehungsprotokoll mit dem Verwaltungsbeirat

Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat in Fragen der Instandsetzung, -haltung und Modernisierung sowie Vergabe von Arbeitsaufträgen

Erstellen eines kurz-, mittel- und langfristigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanes (Fristen- und Kostenplan)

Veranlassen von Reparaturen und Abschluss von Leistungsverträgen bei laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, falls erforderlich die Abmahnung des Leistungsrückständigen

Kontrolle aller regelmäßigen sowie gesondert beauftragten Arbeiten am Objekt

Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden, etc.

Bereitstellung eines 24-Stunden-Notdienstes, Erreichbarkeit für Havariefälle

Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum

Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Schließanlage für das Gemeinschaftseigentum (gemäß Schließplan)

Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere zusätzliche Leistungen zu erbringen. Die Vergütung ist im Verwaltervertrag zu vereinbaren.

Verwaltung von Wohn-, Geschäftshäusern und gemischt genutzten Häusern

Verwaltung von Sondereigentum

Verwaltung von Gewerbe- und Industrieanlagen