Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen
• Erfassen aller Stammdaten zum Objekt, zu den Eigentümern und Mietern
• Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr inkl. Anpassung der Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
• Erstellung der Wohngeldabrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
• Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Bankkonten (z.B. Hausgeldkonten, Rücklagenkonten), Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs und monatl. Lastschriften
• Kaufmännisch ordnungsgemäße Buchführung einschließlich Benachrichtigung des Verwaltungsbeirates bei Wohngeld- und Sonderumlagerückständen
• Eingangskontrolle der WG-Zahlungen lt. aktuellem Wirtschaftsplan
• Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
• Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren für rückständige Wohngelder und Abrechnungsfehlbeträge
• Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen und Anfertigung der Versammlungsprotokolle sowie die Übersendung der vervielfältigten Niederschriften an die Eigentümer
• Umsetzung der von den Eigentümern gefassten Beschlüsse und Führung der Beschlusssammlung
• Teilnahme an den Verwaltungsbeiratssitzungen einschließlich Rechnungsprüfung
• Überwachen der Dienstleistungsverträge der Gemeinschaft
• Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum, Rechnungsprüfung und –anweisung
• Regelmäßige Kontrollen am Gemeinschaftseigentum, einschließlich Begehungsprotokoll mit dem Verwaltungsbeirat
• Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat in Fragen der Instandsetzung, -haltung und Modernisierung sowie Vergabe von Arbeitsaufträgen
• Erstellen eines kurz-, mittel- und langfristigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanes (Fristen- und Kostenplan)
• Veranlassen von Reparaturen und Abschluss von Leistungsverträgen bei laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
• Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen, falls erforderlich die Abmahnung des Leistungsrückständigen
• Kontrolle aller regelmäßigen sowie gesondert beauftragten Arbeiten am Objekt
• Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden, etc.
• Bereitstellung eines 24-Stunden-Notdienstes, Erreichbarkeit für Havariefälle
• Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
• Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Schließanlage für das Gemeinschaftseigentum (gemäß Schließplan)
Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weitere zusätzliche Leistungen zu erbringen. Die Vergütung ist im Verwaltervertrag zu vereinbaren.