Verwaltung von Sondereigentum
• Für Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, sondern vermieten, und die die Verwaltung ihrer Wohnung in professionelle Hände legen möchten
• Die Verwaltungstätigkeit umfasst alle Aufgaben einer Mietverwaltung
• Erfassen der Stammdaten des Sondereigentums
• Führung des die Wohnung betreffenden Schriftverkehrs für den Eigentümer
• EDV-gestützte Buchhaltung; u.a. auch die Kontrolle des Eingangs der laufenden Mieten und zulässigen Umlagen
• Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
• Überwachung aller Zahlungstermine öffentlicher und sozialer Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen
• Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung
• Erstellung der Nebenkostenabrechnung im Anschluss an die Wohngeldabrechnung des WEG-Verwalters, Einziehung evtl. Nachforderungen sowie Neuanpassung der Vorauszahlungen
• Nach Vereinbarung pünktliche Entrichtung der laufenden Wohngeldzahlung an die WEG vom Mietenkonto des Sondereigentums
• Treuhänderische Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten
• Durchführung von Mieterhöhungen, Mieteneinzug und Mahnwesen
• Regelmäßige Überprüfung des Mietpreisniveaus und Vorschläge für Mieterhöhungen
• Neuvermietung der Wohnung und Abschluss des Mietvertrages bei Mieterwechsel
• Veranlassung der Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb des Sondereigentums